Erfolg vor Bundesgericht – Thouvenin Rechtsanwälte vertritt führendes schweizerisches Energieunternehmen erfolgreich vor Bundesgericht
Thouvenin Rechtsanwälte vertritt ein führendes schweizerisches Energieunternehmen in einem bedeutenden Straf-und Zivilprozess, dem ein gewerbsmässiger Betrug zugrunde lag. Die Täter, unter ihnen ein ehemaliger Mitarbeiter des Energieunternehmens, hatten mit fiktiven Rechnungen Millionen aus dem Energieunternehmen geschleust. Jüngst entschied das Schweizerische Bundesgericht zugunsten des Energieunternehmens. Gemäss dem Bundesgericht ist auch der als Geldwäscher handelnde Treuhänder zivilrechtlich haftbar. Er hatte unter Verwendung mehrerer inaktiver Sitzgesellschaften die strafbar erlangten Vermögenswerte an die Haupttäter weitergeleitet. Das Bundesgericht hielt fest, dass der Geldwäscher im Umfang der Vermögenswerte, deren Einziehung durch die Geldwäscherei vereitelt worden ist, für den Vortatschaden mithaftet. Damit korrigierte das Bundesgericht den vorinstanzlichen Entscheid des Kantonsgericht von Graubünden, das den Geldwäscher als lediglich für den Ausfallschaden subsidiär haftend betrachtete (BGer. 6B_1202/2019 vom 9. Juli 2020).
Den ganzen Entscheid lesen: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://09-07-2020-6B_1202-2019&lang=de&zoom=&type=show_document
Das Energieunternehmen war vor Schweizerischem Bundesgericht durch Daniel Stoll und Simon Hohler vertreten.