22. Januar 2021

Arbitration Newsletter Switzerland: Ausdehnung einer Schiedsvereinbarung auf Drittpartei aufgrund von konkludenter Zustimmung – ICC Schiedsspruch aufgehoben

Im kürzlich veröffentlichten Entscheid 4A_124/2020 hatte das Bundesgericht zu beurteilen, ob ein ICC Schiedsgericht eine Schiedsvereinbarung zu Recht auf eine Drittpartei wegen Einmischung in den Hauptvertrag ausdehnte.

Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob das Verhalten des Subunternehmers im Rahmen eines Infrastrukturprojekts als ausreichende Einmischung in den Vertrag zwischen Besteller und Lieferant zu qualifizieren ist, so dass von einer konkludenten Zustimmung des Subunternehmers zur Schiedsklausel ausgegangen werden darf.

Das Bundesgericht kam dabei – anders als das ICC Schiedsgericht – zum Ergebnis, dass das Verhalten des Subunternehmers eine Ausdehnung der Schiedsvereinbarung auf den Subunternehmer nicht rechtfertigt. Die Einbindung des Subunternehmers in die Vertragserfüllung war durch seine Rolle als Subunternehmer des Lieferanten bedingt und musste vom Besteller und Lieferanten erwartet werden. Das Verhalten des Subunternehmers konnte nach Treu und Glauben nicht als Zustimmung zur Schiedsklausel im Vertrag zwischen dem Besteller und dem Lieferanten verstanden werden.

 

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