Privatklienten und Unternehmer

Unser Team begleitet seit vielen Jahren Privatpersonen und Unternehmer eng in familien- und erbrechtlichen Belangen, auch als Gesprächspartner. Vertrauen in und Kontinuität der spezialisierten Ansprechpartner sind dabei von zentraler Bedeutung. Die Expertise unserer Teammitglieder auch in anderen Rechtsgebieten erlaubt uns, selbst in komplexen Situationen umfassend zu beraten, die erarbeiteten Nachfolge- und Vermögensregelungen umzusetzen und Ihre Interessen bei Bedarf vor Gericht zu vertreten. Bei internationalen Sachverhalten kann unser Team auf ein globales Netzwerk von Spezialisten zurückgreifen.

Erbfolge-, Nachlass- und Vermögensplanung

Unser Team unterstützt Sie bei der Ausarbeitung von Ehe- und Erbverträgen, güterrechtlichen Vereinbarungen, Schenkungen und Testamenten. Wir beraten Sie bei Ihrer Nachlassplanung, der Strukturierung von privaten und geschäftlichen Vermögenswerten mittels Trusts, Stiftungen und Gesellschaften im In- und Ausland und bei der Gründung und Leitung von karitativen Stiftungen.

Privatpersonen unterstützen wir bei Fragen der Pauschalbesteuerung und verhandeln diese mit den Behörden. Bei Wohnsitznahmen und Ansiedlungen sowie beim Erwerb von Liegenschaften holen wir für Sie die erforderlichen Bewilligungen ein (Aufenthaltsbewilligungen, Lex Koller Bewilligungen etc.).

Family Office, Nachlassverwaltung und Willensvollstreckung

Für Familien entwerfen und übernehmen wir massgeschneiderte Family Office Funktionen einschliesslich langfristiger Governance und Verwaltung der Vermögensstruktur.

Unsere Teammitglieder verfügen über ausgewiesene Erfahrung bei der Verwaltung und Abwicklung von Nachlässen, sei dies als Willensvollstrecker oder als von den Erben oder einem Gericht beauftragte Erbenvertreter.

Streitigkeiten betreffend Trusts, Stiftungen, Nachlass- und Erbschaftsangelegenheiten

Unser Team vermittelt zwischen Familienmitgliedern und sorgt wenn immer möglich für innerfamiliären Interessenausgleich.

Lassen sich gerichtliche Auseinandersetzungen nicht vermeiden, so vertreten wir Sie in güter-, erb- und stiftungsrechtlichen Verfahren vor schweizerischen Behörden und Gerichten. Bei grenzüberschreitenden Konflikten kooperieren wir eng mit spezialisierten ausländischen Anwaltskanzleien.