Haftpflicht- und versicherungsrechtliche Fragen stellen sich für Privatpersonen und Unternehmen oft in komplexen und belastenden Situationen, in denen fundierte Beratung und entschlossenes Handeln den Unterschied machen. Unser Team verfügt über ausgewiesene Expertise im privaten und sozialen Versicherungsrecht sowie im Haftpflichtrecht – von der aussergerichtlichen Streitbeilegung bis zur Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht und Verwaltungsbehörden.
Wir vertreten sowohl Versicherungsunternehmen als auch Versicherungsnehmer und kennen die Materie aus beiden Perspektiven. Versicherungsunternehmen und andere beaufsichtigte Marktteilnehmer begleiten wir zudem in aufsichtsrechtlichen und regulatorischen Fragestellungen. Unsere langjährige Erfahrung in diesen spezialisierten Rechtsgebieten ermöglicht es uns, die Schnittstellen zwischen Haftpflicht, Versicherungsdeckung und Regulierung effizient und aus einer Hand zu bewältigen.
Privates Versicherungsrecht
Das private Versicherungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern einerseits und Versicherungsunternehmen andererseits. Streitigkeiten entstehen häufig bei Deckungsfragen, der Auslegung von Versicherungsbedingungen oder der Abwicklung von Schadensfällen – oft unter erheblichem Zeit- und Erfolgsdruck.
Wir beraten und vertreten sowohl Versicherungsunternehmen als auch Versicherungsnehmer in allen Bereichen des Versicherungsvertragsrechts. Unsere Leistungen umfassen Deckungs- und Haftungsanalysen, die Schadenregulierung in sämtlichen Versicherungssparten, die Durchsetzung von Regressansprüchen sowie die Vertragsgestaltung im Bereich der Direkt- und Rückversicherung.
Darüber hinaus unterstützen wir Versicherungsunternehmen bei der Entwicklung und rechtlichen Ausgestaltung neuer Versicherungsprodukte sowie bei der Strukturierung und Analyse nationaler und internationaler Versicherungsprogramme.
In streitigen Auseinandersetzungen vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten sowie – wo geboten – vor dem Bundesgericht.
Unsere Spezialisten
Soziales Versicherungsrecht
Das soziale Versicherungsrecht umfasst ein breites Spektrum staatlich organisierter Versicherungszweige – von der Unfall- und Krankenversicherung über die Invalidenversicherung bis hin zur beruflichen Vorsorge. Die Materie ist komplex, von häufigen Gesetzesrevisionen geprägt und für die Betroffenen regelmässig von erheblicher wirtschaftlicher Tragweite.
Wir vertreten Versicherungsträger, Vorsorgeeinrichtungen und Ausgleichskassen ebenso wie versicherte Personen und Arbeitgeber in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Unsere Expertise deckt alle massgeblichen Sozialversicherungsgesetze ab – namentlich UVG, KVG, IVG, AHVG und BVG. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten zählen insbesondere die Vertretung von Unfall- und Krankentaggeldversicherern in Leistungsstreitigkeiten sowie die Durchsetzung von Regressforderungen.
Zudem beraten wir Leistungserbringer, Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller sowie Spitäler bei Vergütungs- und Rückerstattungsfragen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Unsere Spezialisten
Haftpflichtrecht
Haftpflichtrechtliche Auseinandersetzungen entstehen in den unterschiedlichsten Konstellationen – bei Personenschäden, im Bereich der Berufs- und Organhaftpflicht, bei Produktemängeln oder im Zusammenhang mit neuen Technologien. Die Interessenlage ist häufig vielschichtig und berührt regelmässig versicherungsrechtliche Fragen.
Wir beraten und vertreten Geschädigte, Haftpflichtige sowie Haftpflichtversicherer in allen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftung. Unsere Schwerpunkte umfassen die Organhaftpflicht (D&O), die Berufshaftpflicht – namentlich in den Bereichen Arzt- und Anwaltshaftung –, die Produktehaftpflicht, die Motorfahrzeughaftpflicht sowie Personenschäden. Zudem befassen wir uns eingehend mit Haftungsfragen im Zusammenhang mit digitalen Technologien und künstlicher Intelligenz.
Die enge Verzahnung unserer Haftpflicht- mit unserer Versicherungsrechtskompetenz erlaubt es uns, Mandate, bei denen Haftpflicht- und Deckungsfragen zusammentreffen, vollständig und effizient aus einer Hand zu betreuen.
Unsere Spezialisten
Aufsichtsrecht
Versicherungsunternehmen und weitere beaufsichtigte Marktteilnehmer sehen sich mit zunehmend komplexen und sich rasch wandelnden regulatorischen Anforderungen konfrontiert. Eine vorausschauende und fundierte aufsichtsrechtliche Begleitung ist unerlässlich – sowohl im laufenden Betrieb als auch bei strategischen Vorhaben.
Wir beraten Versicherungsunternehmen, Rückversicherer, Versicherungsbroker und Branchenverbände in allen Belangen des Versicherungsaufsichtsrechts. Unsere Leistungen umfassen insbesondere: Gründung und Bewilligungsverfahren, laufende Aufsichtsbegleitung, regulatorische Projekte, Rechtsgutachten, Behördenverkehr und Rechtsverfahren.