Schranken des Anspruchs auf rechtliches Gehör in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit: Kein zwingender Anspruch auf Durchführung eines zweiten Schriftenwechsels und kein zwingendes Replikrecht
Unser Newsletter bespricht einen erst kürzlich ergangenen Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts, der sich mit den Schranken des Anspruchs auf rechtliches Gehör in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, insbesondere mit der Frage des Bestehens eines zwingenden Anspruchs auf Durchführung eines zweiten Schriftenwechsels oder eines zwingendes Replikrechts, auseinandersetzt. Nach einer detaillierten und nützlichen Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung über das rechtliche Gehör hält das Schweizerische Bundesgericht fest, dass es in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit weder einen zwingenden Anspruch auf Durchführung eines zweiten Schriftenwechsels noch ein zwingendes Replikrecht gibt.