27. April 2026

Der falsche Pfleger

Daniel Stoll

Ein filmreifer Fall lässt den Rechtsanwalt Daniel Stoll aus Zürich nicht los. Auch für ihn, der seit vielen Jahren geschädigte Privatpersonen und Unternehmen vertritt, sticht der Fall heraus. Er schildert ihn für die Leserschaft der «Zeitlupe», um für die Gefahr von Vermögensdelikten zu sensibilisieren. Damit keine Rückschlüsse auf Betroffene möglich sind, wurden Personen und Orte anonymisiert.

Die ältere Generation verfügt in der Schweiz über erhebliche Vermögen. Jährlich werden hierzulande gegen hundert Milliarden Franken vererbt. Ein stattlicher Brocken davon liegt in Händen von Menschen, die bezüglich ihrer Finanzen nicht mehr ganz trittsicher sind. Diese Situation zieht auch Personen mit unlauteren Absichten an. Ein dreister und zugleich trauriger Fall, bei welchem jegliche Sicherungsmechanismen versagten, trug sich während der Corona-Zeit in einer kleinen Landgemeinde in der Deutschschweiz zu. Die dortige Gemeindeverwaltung sah sich mit einem heute fast schon alltäglichen Thema konfrontiert: Ein älterer Mann irrte bisweilen im Dorf und in privaten Gärten von Dorfbewohnern umher. Einwohner waren entweder besorgt oder fühlten sich gestört, erschraken gar und beschwerten sich auf der Gemeindeverwaltung: Der verwirrte Mann wäre in einem Pflegeheim besser aufgehoben als im grossen Haus bei seiner scheinbar überforderten Gattin, so der Tenor. Für die Ehefrau stand allerdings die Unterbringung ihres Mannes in einem Pflegeheim ausser Diskussion. Sie war der unverrückbaren Überzeugung, die Pflege ihres Mannes zu Hause sei zu seinem besseren Wohl als die Pflege im Heim.

Zwei Fliegen mit einer Klappe

Die Gemeindeverwaltung befasste sich derweil noch mit einem weiteren Problem. Sie hatte einem arbeitslosen Sozialhilfebezüger eine Wohnung zur Verfügung gestellt. Weil er zuvor die Miete nicht bezahlt hatte, war er aus seiner früheren Wohnung ausgewiesen worden.

Die Gemeinde sah einen Weg, um mehrere Probleme mit einem Schlag zu lösen: Der Erwerbslose könnte die geschwächte Ehefrau des kinderlosen Paars unterstützen und ihren dementen Ehemann betreuen. Die Gemeinderechnung würde entlastet und dem Ehepaar wäre geholfen. Nach anfänglicher Skepsis erklärte sich die Ehefrau einverstanden. Sie sah ihren Wunsch nach Betreuung ihres Mannes zu Hause erfüllt und war guten Glaubens, mit ihrem Handeln soziale Verantwortung zu übernehmen. Aus Sicht der Gemeinde war mit der Zustimmung der Ehefrau alles in bester Ordnung. Allfällige Bedenken wegen des hinlänglich bekannten schlechten Leumunds des Sozialhilfeempfängers wurden beiseitegeschoben.

Weder das lange Betreibungsregister noch der Umstand, dass er wegen Vermögensdelikten eben eine unbedingte Gefängnisstrafe verbüsst hatte, keine Pflegeausbildung und auch keine Pflegeerfahrung mitbrachte, liessen Zweifel aufkommen. Der von der Treuhänderin der Ehefrau aufgesetzte Arbeitsvertrag umschrieb die Stelle des künftigen Pflegers: «Der Arbeitnehmer arbeitet in der Funktion als Betreuer von Herrn X und zur Unterstützung der Pflege der Liegenschaft und Tiere als auch persönlicher Assistent von Frau X.» Schon wenige Tage nach Arbeitsbeginn zog der neu gekürte «Pfleger» im Anwesen des begüterten Ehepaars ein. Die Ehefrau war begeistert und sah nur, was sie sehen wollte: ihr frisch belebtes Haus, das vordergründig wohlmeinende Umsorgen ihres Mannes durch den Pfleger und das von ihm inzwischen mit Personen aus seinem privaten Umfeld aufgestockte Pflegeteam. Pflegeerfahrung? Fehlanzeige.

Innerhalb von Monaten war eine WG geboren, finanziert aus dem Vermögen des wehrlos- geschwächten Paars. Geld und Schmuck verschwinden Der Pfleger und sein Team bezogen monatliche Löhne von gesamthaft gegen 15 000 Franken für eine Pflege, die ihren Namen nicht verdiente. Die vertrauensselige Ehefrau überliess dem Pfleger zudem die Bankkarte des ehelichen Gemeinschaftskontos samt Geheimcode. Er liess sich nicht zweimal bitten und räumte am Bankomaten förmlich ab: manchmal mehrmals täglich, oft gegen Mitternacht, Tausende Franken. In einem einzigen Jahr wurde die Bankkarte für mehr als 130 Bankomatenbezüge eingesetzt. Dabei wurden mehr als 300 000 Franken in Cash bezogen. Das Geldverschwand für immer.

Eines Tages war der Goldschmuck der Ehefrau unauffindbar. Der Pfleger behauptete, der Ehemann habe den Schmuck die Toilette heruntergespült. Die Ehefrau liess Abfluss und Kanalisation durch Spezialisten unter Einsatz einer Kamera untersuchen, ohne Erfolg. Der Schmuck blieb verschwunden, ebenso 5000 Franken in bar. Auch hierfür hatte der Pfleger eine Erklärung zur Hand. Der demente Ehemann habe sich das Geld in den Mund gestopft und heruntergeschluckt. Die Ehefrau glaubte den Beteuerungen, egal wie haarsträubend und abenteuerlich sie waren. Kritische Fragen von Freundinnen, Bekannten und Verwandten wimmelte sie ab. Der Pfleger hatte sie in seinen Bann gezogen. Subtil entfremdete er sie ihrem angestammten Umfeld.

Warnungen verhallten ungehört

Monate, nachdem der Pfleger beim Ehepaar seine Tätigkeit aufgenommen hatte, fielen der Bank die zahlreichen Barbezüge an Bankomaten auf. Ein Kundenberater rief die Ehefrau an, mutmasste, die Bankkarte sei abhandengekommen und empfahl deren Sperre. Die Ehefrau stutzte zunächst und stellte einen Rückruf in Aussicht. Kurz darauf, nach Rücksprache mit dem Pfleger, gab sie gegenüber der Bank telefonisch Entwarnung: keine Sperre – alles bleibt, wie es ist. Bei der Bank stand das Konto fortan unter Beobachtung. Wegen der nicht abreissenden Barbezüge rief der Kundenberater die Ehefrau Monate später nochmals an, nachdem er die Karte vorsorglich gesperrt hatte. Die Ehefrau wiegelte wiederum ab und ersuchte um Entsperrung der Karte. Die Treuhänderin der Ehefrau hatte laufend Einblick in die Banktransaktionen und die Barbezüge, liess aber den Dingen ihren Lauf.

Die Vorgänge rund um das Haus des Ehepaars führten mit der Zeit zu Fragen. Nachbarn, nahestehende Verwandte und aufmerksame Beobachter registrierten den völlig ausgetauschten Bekanntenkreis, alles Leute, die mindestens eine Generation jünger waren als das Ehepaar. Die Rolle des Pflegers und sein Umgang mit dem Paar wirkten suspekt, seine zur Schaugestellte Nähe wurde als unprofessionell wahrgenommen.

Eine Beobachterin erstattete im Oktober 2021 Meldung bei der Polizei. Unverhohlen brachte sie vor, sie vermute, der Pfleger nehme das Ehepaar aus. Weil sie sich aber vom Pfleger persönlich bedroht fühlte, verzichtete sie auf eine Strafanzeige. Die Polizei setzte umgehend eine Erwachsenenschutzmeldung an die zuständige Kinderund Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) ab.

Auch aus weiteren Quellen sammelten sich bei der Kesb Informationen. Die Behörde unternahm jedoch vorerst nichts. Als aber vier Monate später, im Februar 2022, die Fachstelle Seniorenschutz der Kantonspolizei der Kesb meldete, «gesicherte Hinweise» zu haben, «dass die Geldbezüge ab dem Konto von Herrn und Frau X. massiv zugenommen haben» und es naheliege, dass der Pfleger oder eine unbekannte Drittperson für die Bezüge verantwortlich sei, kam Bewegung in die Sache.

Im März 2022 wurde die Ehefrau von der Kesb befragt. Aus Sicht der Behörde war der Ehefrau der Überblick über ihre Finanzen abhandengekommen. Sie ordnete daher zum Schutz des Vermögens des dementen Ehemannes monatliche Bezugslimiten an. Angestachelt vom Pfleger, dessen Finanzquelle zu versiegen drohte, wehrte sich die Ehefrau gegen die finanzielle Fessel vor dem Bezirks rat – vergeblich. Im Juni 2022 wies der Bezirksrat die Beschwerde ab.

Nur einen Monat später, im Juli 2022, verstarb die Ehefrau an einem unbehandelten Krebsleiden, das sie selbst ihren Nahestehenden verschwiegen hatte. Ihr dementer Ehemann blieb mit dem von der Ehefrau eingesetzten Pflegeteam vorerst allein im Haus zurück.

Eine Prozessflut beginnt

Knapp zwei Monate vor ihrem Tod hatte die Ehefrau ein neues Testament verfasst. Sie bestimmte ihren Ehemann zum alleinigen Vorerben und setzte den Pfleger als Nacherben am gesamten nach dem Tod des Ehemanns verbleibenden Nachlass ein. Ihrer Willensvollstreckerin, die gleichzeitig ihre Treuhänderin war, machte sie zur Auflage, sich gegen eine all fällige Einsetzung der von ihrem Ehemann schon Jahre zuvor bestimmten Vorsorgebeauftragten zu wehren. Sie befürchtete, die Vorsorgebeauftragte werde mit der Pflege des Ehemanns zu Hause durch den Pfleger nicht einverstanden sein.

Der Tod der Ehefrau und ihre kurzfristig vorgenommenen testamentarischen Anordnungen, die quer zu früheren Absichten standen, führten zu allgemeiner Verunsicherung. Aber auch zu etlichen Verfahren: vor dem Bezirksrat (zwischen der Kesb und dem Pfleger), bei der Staatsanwaltschaft (auf Anzeige der Hinterbliebenen) und vor Zivilgerichten (zwischen den Hinterbliebenen und dem Pfleger). Zum einen war die rechtliche und tatsächliche Betreuungssituation des Ehemanns ungelöst umstritten. Zum anderen kamen Zweifel an der Todesursache und der freien Willensbildung der Ehefrau auf. Die Kesb und die Polizei schalteten sich ein.

Der Pfleger führte sich derweil als Herr im Haus auf, die Willensvollstreckerin gab ihm dabei Sukkurs, weil sie sich dem Willen der Verstorbenen verpflichtet sah. Die Kesb resp. die von ihr beigezogene Berufsbeiständin entschieden schliesslich, dass der Ehemann in einer auf die Behandlung dementer Patienten spezialisierten Stätte zu betreuen sei. Der Pfleger bekämpfte diesen Entscheid erfolglos bis vor Bundesgericht. Natürlich war auch die Erbschaft des Pflegers umstritten. Es kam zum Prozess über das Testament, gegen den Pfleger wurde Strafanzeige wegen der Bankomatenbezüge erstattet.

Beim Eintritt ins Heim wurde der Ehemann medizinisch untersucht. Es zeigten sich die Folgen langer schwerwiegender Fehlernährung, körperlicher Vernachlässigung und unsachgemässer Pflege durch den Pfleger und sein Pflegeteam. Der Zustand des Ehemanns war derart lamentabel, dass gegen den Pfleger eine weitere Strafanzeige, nun wegen Körperverletzung, erstattet wurde. Zurück bleiben viele Fragen Nach Unterbringung des Ehemanns im Pflegeheim sah der Pfleger seine Felle davonschwimmen.

Er und sein Team begannen daher, den Ehemann im Heim richtiggehend zu belagern und sorgten für Unruhe. Die Heimleitung sprach schliesslich ein Besuchsverbot aus. Obwohl der Pfleger nun ohne Aufgabe und Funktion war, dachte er nicht daran, aus dem Anwesen des Ehepaars auszuziehen. In der Folge wurden Einrichtungsgegenstände und Mobiliar des Hauses auf populären Marktplattformen zum Verkauf angeboten. Der Pfleger verhökerte den Hausrat des Ehepaars Stück für Stück. Auch diese Übergriffe auf fremdes Vermögen wurden von den Hinterbliebenen zur Anzeige gebracht – wiederum ohne dass die Strafuntersuchungsbehörde reagiert hätte oder aktiv geworden wäre. Erst gegen Ende des Jahres 2024, also fast zweieinhalb Jahre nachdem der Ehemann zur Pflege in einem spezialisierten Heim untergebracht wurde, gelang es, den Pfleger unter Polizeipräsenz aus dem Haus zu bewegen. Er hinterliess das vom Ehepaar einst mit grosser Liebe gepflegte Anwesen verwildert, verdreckt und heruntergewirtschaftet. Heute steht fest, dass die geschilderten Vorgänge im Vermögen des vulnerablen Paars einen riesigen Schaden hinterliessen. Veruntreutes Bankvermögen, verschwundenes Bargeld und Schmuck, gestohlener Hausrat, überhöhte Pflegesaläre und eine ruinierte Liegenschaft sind das eine; enorme Kosten wegen unzähliger Verfahren das andere. Zum Vermögensschaden kommt der emotionale Schaden hinzu: zunächst ist da die körperliche und physische Leidenszeit des dementen Ehemanns unter der Fuchtel des inkompetenten Pflegers und seines unqualifizierten Teams. Aber auch Hinterbliebene, Freunde und langjährige Bekannte sind konsterniert dar über, wie es so weit kommen konnte. Wie gelang es dem Pfleger, sich beim Ehepaar einzuschmeicheln, es abzuschotten, zu manipulieren und langjährigste Beziehungen und Freundschaften zu hintertreiben? Es bleiben viele Fragen zurück.

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