Heilmittelgesetz – Zweite Etappe der Revision tritt am 1. Januar 2019 in Kraft
Im Rahmen der zweite Etappe der Revision des Heilmittelgesetzes treten am 1. Januar 2019 die Bestimmungen zu Marktzutritt und Arzneimittelsicherheit in Kraft. In der dritten Etappe werden Bestimmungen zur Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht eingeführt, die voraussichtlich am 1. Januar 2020 in Kraft treten werden.
Newsletter-Revision-des-Heilmittelgesetzes.pdf (pdf 125 kB)