4. März 2019

Website-Blockierung und Haftung der Anbieterinnen von Zugangsleistungen

Swisscom ist nicht verpflichtet, Websites mit Inhalten zu blockieren, die Urheberrechte Dritter verletzen und haftet nicht für die Gewährung des Zugangs zu solchen Websites; so entschied kürzlich das Bundesgericht.

Decision-of-the-Federal-Supreme-Court-re-site-blocking-and-liability-of-access-providers.pdf (pdf 134 kB)