1. März 2021

Litigation Newsletter: Bundesgericht entscheidet über das Mass solidarischer zivilrechtlicher Mithaftung des Geldwäschers mit den Tätern der Vortat (BGE 146 IV 211)

Das Bundesgericht entschied am 9. Juli 2020, dass der Geldwäscher mit den Haupttätern mithaftet, „im Umfang der Vermögenswerte, deren Einziehung durch die Geldwäscherei vereitelt worden ist“. Der Newsletter stellt den von unserer Kanzlei erstrittenen Entscheid vor, befasst sich mit der in der Lehre daran geübten Kritik und wertet seine künftige Tragweite für Finanzintermediäre.

 

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