10. März 2014

IP and Competition Law Newsletter – Bundesverwaltungsgericht erteilt der Abschottung des Schweizer Marktes eine klare Absage

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem kürzlich publizierten Entscheid bestätigt, dass das Schweizer Kartellgesetz auch bei im Ausland begangenen Wettbewerbsverstössen Anwendung findet, sofern sich die Verstösse in der Schweiz auswirken. Das Verbot von Passivverkäufen und die damit einhergehende Abschottung des Schweizer Marktes ist auch dann rechtswidrig, wenn ein starker Interbrand-Wettbewerb besteht. Eine Berücksichtigung von quantitativen Kriterien ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls nicht erforderlich. Selbst wenn dieser Entscheid im Resultat nicht überrascht, so verdeutlicht er einmal mehr wie wichtig es ist, dass Hersteller bei der Formulierung ihrer Vertriebs- und Lizenzverträge wettbewerbsrechtliche Schranken beachten. (mehr lesen)