5. Dezember 2019

Distribution Newsletter Switzerland: Der Ausgleich für Vertragshändler bleibt eine Ausnahme

In einem Leitentscheid aus dem Jahr 2008 hatte das Bundesgericht erstmals entschieden, dass exklusive Vertragshändler bei Beendigung des Vertriebsvertrages unter bestimmten Umständen einen zwingenden Anspruch auf Ausgleich haben. Dies war der erste Entscheid, in welchem ein Schweizer Gericht die analoge Anwendung der agenturrechtlichen Bestimmung über den nachvertraglichen Ausgleich bejahte und der Ausgleich dem Vertragshändler auch gewährt wurde.

In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 8. Oktober 2019 bestätigte das Bundesgericht die Grundsätze seiner 2008 eingeführten Rechtsprechung. In concreto lehnte das Bundesgericht den vom Vertragshändler geltend gemachten Ausgleichsanspruch jedoch ab und bestätigte damit den abweisenden Entscheid der Vorinstanz. Dieser neulich publizierte Entscheid bestätigt einmal mehr, dass der nachvertragliche Ausgleich für Vertragshändler im Schweizer Recht eine Ausnahme bleibt.

 

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