“Die ständige Pflicht zur Offenlegung – und die schweigsame Vorsitzende”: Hansjörg Stutzer publiziert eine Case Note zum Bundesgerichtsentscheid 4A_462/2021 in ASA Bulletin Volume 40, No. 3, 2022, S. 541-551.
In diesem Entscheid hat das Bundesgericht die andauernde Pflicht zur unverzüglichen Offenlegung von Umständen, die berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit eines Schiedsrichters wecken, auf den Zeitpunkt bis zur Beendigung der Beratung beschränkt und nicht bis zum Ende des Verfahrens. Ist dies noch in Einklang mit dem Wortlaut von Art. 179(6) IPRG ? Nein ! Zusätzlich ruft die Case Note die Grundsätze des Bundesgerichtes zur Anonymisierung – oder eben nicht – der Identität der Parteien und der Schiedsrichter in Erinnerung und kritisiert deren uneinheitliche praktische Umsetzung durch das Bundesgericht.
Die Case Note kann hier gelesen werden: Case Note ASAB 40-03_Hansjörg Stutzer