15. Oktober 2018

Arbitration Newsletter Switzerland: Geht die Immunität ausländischer Staaten dem New Yorker Übereinkommen vor?

Unser Newsletter berichtet über einen kürzlich veröffentlichten Entscheid des Bundesgerichts, worin sich dieses zur Frage der Immunität ausländischer Staaten – in diesem Fall der Republik Usbekistan – in Vollstreckungsverfahren in der Schweiz sowie zum Verhältnis zwischen dem schweizerischen Prozessrecht und dem New Yorker Übereinkommen in diesem Zusammenhang äussert. Eine vom Bundesgericht zu beantwortende Kernfrage war, ob das Erfordernis der Binnenbeziehung als Voraussetzung für einen Staatenarrestes auch dann gelte, wenn ein Arrest gegen einen ausländischen Staat gestützt auf einen dem New York Übereinkommen unterstehenden ausländischen Schiedsspruch verlangt wird. Das Bundesgericht bejahte dies, was im vorliegenden Fall zur Folge hatte, dass das Grundstück der Republik Usbekistan nicht verarrestiert werden konnte.

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