24. Oktober 2018

Arbitration Newsletter Switzerland: Die Zustellung des Schiedsspruches per E-Mail führt in ICC Schiedsverfahren noch nicht zum Beginn der 30-tägigen Frist für eine Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht

Unser Newsletter berichtet über einen kürzlich veröffentlichten Entscheid des Bundesgerichts, worin dieses zur Frage Stellung nahm, ob die 30-tägige Frist für eine Beschwerde gegen den Schiedsspruch bereits mit Erhalt eines Exemplars des Schiedsspruchs per E-Mail oder erst mit dem Erhalt des Originals beginnt. Das Bundesgericht entschied, dass die Zustellung des in einem ICC Schiedsverfahren ergangenen Schiedsspruches per E-Mail nicht zum Beginn der 30-tägigen Frist für eine Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht führt – die Frist beginnt erst bei Erhalt der Originals zu laufen. Das Bundesgericht hat jedoch auch darauf hingewiesen, dass der Beginn der Beschwerdefrist von den Regeln des Schiedsverfahrens abhängt. Daher ist dieser Entscheid mit Vorsicht zu geniessen: It is not a one size fits all case!

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