23. Mai 2022

Arbitration Newsletter Switzerland: Die ständige Pflicht zur Offenlegung – und die schweigsame Vorsitzende

Im Entscheid 4A_462/2021 vom 7. Februar 2022 wies das Bundesgericht die Beschwerde der Klägerin ab, in welcher sie unter anderem die Absetzung der Vorsitzenden des Schiedsgerichts beantragte.

Der Entscheid befasst sich insbesondere mit der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Vorsitzenden unter dem Blickwinkel von Art. 179 Abs. 6 IPRG, welcher jeder Schiedsperson die Pflicht auferlegt, während des ganzen Verfahrens Umstände offenzulegen, die berechtigte Zweifel an ihrer Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit wecken könnten.

Lesen Sie den ganzen Newsletter: 2022-05-23-Thouvenin-Arbitration-Newsletter-4A_462_2021.pdf (pdf 358 kB)