9. Juni 2020

Arbitration Newsletter Switzerland: Clorox vs. Venezuela – Unter welchen Voraussetzungen qualifiziert eine Investition als „Investment“ im Sinne des Investitionsschutzabkommen zwischen Spanien und Venezuela?

In den letzten Jahren befasste sich das schweizerische Bundesgericht zunehmend mit Schiedsgerichtsverfahren zu Investitionsschutzabkommen, insbesondere betreffend Russland, Polen, Vietnam und Indien, einschliesslich einer sehr detaillierten Analyse der Begriffe „Investition“ und „Investor“ im deutsch-indischen Investitionsschutzabkommen. Alle diese Beschwerden wurden vom Bundesgericht abgewiesen. Es war aber natürlich nur eine Frage der Zeit, bis dass das Bundesgericht einen Schiedsspruch eines Schiedsgerichts mit Sitz in der Schweiz zu einem Investitionsschutzabkommen aufheben würde. Und gerade dies ist nun geschehen!

In einem am 29. Mai 2020 im Internet veröffentlichten Entscheid hob das Bundesgericht einen Schiedsspruch eines Schiedsgerichts mit Sitz in Genf auf, mit welchem dieses seine Zuständigkeit in Bezug auf eine Schadenersatzklage von Clorox España S.L., Madrid, gegen die República Bolivariana de Venezuela auf Grundlage des zwischen Spanien und Venezuela am 2. November 1995 geschlossenen Investitionsschutzabkommen ablehnte. Unser Newsletter berichtet über diesen Entscheid des Bundesgerichts.

 

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