Revidiertes Gewährleistungsrecht – was Bauunternehmer, Bauherren und Käufer wissen müssen
Seit Januar 2026 gilt das revidierte Gewährleistungsrecht – was Bauunternehmer, Bauherren und Käufer wissen müssen
Simon Hohler und Jelto Simnacher geben einen Überblick über die wesentlichen Änderungen des kauf- und werkvertraglichen Gewährleistungsrechts, welches am 1. Januar 2026 in Kraft trat. Dazu zählen insbesondere verlängerte Rügefristen, unverzichtbare unentgeltliche Nachbesserungsrechte und einseitig zwingende Verjährungsfristen.
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