11. April 2016

Fehlende Zuständigkeit bei Nichtbeachtung eines dem Schiedsverfahren vorgelagerten Schlichtungsverfahrens

Unser Newsletter bespricht einen erst kürzlich ergangenen Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts, der sich mit der Zuständigkeit eines Schiedsgerichts auseinandersetzt, nachdem das von den Parteien vereinbarte vorgelagerte Schlichtungsverfahren nicht durchgeführt wurde. Mit dem Entscheid des Bundesgerichts ist nun für jeden klar: Schiedsgerichte mit Sitz in der Schweiz haben solange keine Zuständigkeit, bis das dem Schiedsverfahren vorgelagerte Schlichtungsverfahren durchgeführt ist. Wird ein Schiedsgericht angerufen, bevor das Schlichtungsverfahren abgeschlossen ist, so muss es das Schiedsverfahren einstweilen sistieren.

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BGE 4A_628 2015