19. Juli 2016

Michael Bösch erlässt als Einzelschiedsrichter einen Schiedsspruch unter den ICC Rules

In einer Streitigkeit zwischen einer deutschen Gesellschaft und zwei türkischen Beklagten über ausstehenden Honorare hat Michael Bösch als Einzelschiedsrichter am 11. Juli 2016 seinen Schiedsspruch erlassen. Die Ansprüche waren unter Schweizer Recht zu beurteilen. Der Entwurf des Schiedsspruches wurde innert 40 Tagen seit der letzten Eingabe dem ICC Gerichtshof vorgelegt.