31. Januar 2017

Distribution Newsletter: Vertikale Abreden und Verhinderung von Parallelimporten

Die Wettbewerbskommission (WEKO) bestätigt ihre harte Haltung gegen die Abschottung des Schweizer Marktes und die rechtswidrige Verhinderung von Passivverkäufen. Sie büsst einen australischen Hersteller und dessen Schweizer Generalimporteur für die Verhinderung von Parallelimporten aus Polen. Eine gute Gelegenheit sich einige wettbewerbsrechtliche Grundsätze in Erinnerung zu rufen.

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